Was kostet ein Maler pro Stunde?

Aktualisiert am 02.09.2026 · 7 Minuten Lesezeit

Die Zahlen 2026: was Malerbetriebe verlangen

Der Stundensatz eines Malerbetriebs hängt vor allem von zwei Dingen ab: von der Betriebsgröße und von der Region. Ein Solo-Selbstständiger ohne Werkstatt und Büro kalkuliert anders als ein Meisterbetrieb mit Gesellen, und in München wird anders bezahlt als im Ruhrgebiet. Die marktüblichen Spannen:

Verrechnungssätze pro Gesellenstunde, netto. Meisterstunden und Spezialtechniken liegen darüber.
Konstellation Stundensatz (netto)
Maler-Fachbetrieb, häufige Marktspanne (Meisterbetriebe teils höher) 40–70 €
Solo-Selbstständiger ohne Angestellte 50–70 €
Meisterbetrieb mit Gesellen 55–75 €
Ballungsräume in Süddeutschland 65–90 €

Die erste Zeile ist der weite Marktrahmen — dort stecken Ein-Mann- Betriebe ohne Angestellte ebenso drin wie Betriebe mit voller Werkstatt. Für einen Meisterbetrieb in Dortmund und im Ruhrgebiet ist die dritte Zeile der realistische Wert. Auffällig günstigere Angebote haben einen Grund — dazu weiter unten mehr.

Netto oder brutto? Was auf der Rechnung steht

Die meisten Preisangaben im Netz sind Nettobeträge — nur steht das selten dabei. Als Privatkunde zahlen Sie aber in aller Regel den Bruttopreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer: Aus 65 € netto werden auf der Rechnung gut 77 €. Die Ausnahme sind Kleinunternehmer (§ 19 UStG), die keine Mehrwertsteuer ausweisen. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb zuerst prüfen, ob die Beträge mit oder ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Ein gutes Angebot an Privatkunden nennt den Endpreis.

Wohin die 65 € gehen — der Maler verdient sie nicht

Der häufigste Einwand: „65 € die Stunde? Der Geselle bekommt doch keine 25!“ Stimmt — und trotzdem geht die Rechnung nicht zugunsten des Betriebs aus. Der Stundensatz ist kein Lohn, sondern ein Verrechnungssatz, in dem alles steckt, was eine produktive Baustellenstunde tatsächlich kostet:

Beispielkalkulation für einen Verrechnungssatz von 65 € netto. Die Posten verschieben sich von Betrieb zu Betrieb, die Größenordnungen nicht.
Posten Was dahintersteckt Anteil
Bruttolohn des Gesellen Tariflich bezahlte Fachkraft ≈ 21 €
Lohnnebenkosten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Beitrag zur Malerkasse (Urlaubskasse — rund 14 % vom Bruttolohn), Krankheits- und Feiertage ≈ 13 €
Nicht verrechenbare Zeit Anfahrt, Laden und Rüsten, Aufmaße und Angebote, Gewährleistung ≈ 8 €
Betriebskosten Fahrzeug, Werkzeug und Maschinen, Versicherungen, Lager, Büro, anteilige Meister- und Verwaltungszeit ≈ 18 €
Gewinn des Betriebs Vor Steuern ≈ 5 €

Als Faustregel: Der Verrechnungssatz liegt beim rund Dreifachen des Bruttolohns. Ein Betrieb, der seinem Gesellen 21 € zahlt, muss etwa 65 € verlangen, um kostendeckend zu arbeiten. Wer dauerhaft deutlich weniger nimmt, hat entweder geringere Kosten — etwa als Solo-Selbstständiger ohne Werkstatt, Fuhrpark und Angestellte — oder spart an einem dieser Posten.

Wie viele Stunden braucht ein Maler?

Ein Stundensatz allein beantwortet die eigentliche Frage nicht — die lautet ja: Was kostet meine Tür, mein Zimmer, meine Decke? Dafür braucht man den zweiten Faktor, die Arbeitszeit. Richtwerte aus unserer Praxis:

Arbeitsstunden einer Fachkraft, inklusive Abdecken und Vorarbeiten bei intaktem Untergrund. Gerundete Spannen, mit 55–75 € netto zuzüglich Material gerechnet; Türen zum Festpreis je Türblatt.
Arbeit Arbeitszeit Kosten
Zimmer streichen (Wände + Decke, intakter Untergrund) 5–8 Std. 340–600 € netto (405–714 € brutto)
Nur die Decke eines Zimmers 2–4 Std. 120–300 € netto (143–357 € brutto)
Zimmertür beidseitig lackieren 2–3,5 Std., auf zwei Tage verteilt 120–280 € netto (143–333 € brutto)
Kleinreparatur (Dübellöcher, Ausbesserungsanstrich) 1–2 Std. Mindestpauschale

Arbeitszeit ist nicht Kalenderzeit: Bei einer lackierten Tür liegt zwischen den Lackgängen eine Trocknungsnacht, ohne dass dabei Arbeitsstunden anfallen. Und für eine einzelne Stunde kommt kein Betrieb kostendeckend — Anfahrt und Rüstzeit fallen trotzdem an. Deshalb arbeiten die meisten bei Kleinaufträgen mit einer Mindestpauschale.

Was komplette Zimmer und Wohnungen kosten, haben wir mit Tabellen je Raumgröße in einem eigenen Artikel aufgeschlüsselt: Wohnung streichen: Was kostet das wirklich?

Stundenlohn oder Festpreis — was ist besser?

Nach Stunden („auf Regie“) abzurechnen ist nur dort sinnvoll, wo sich der Umfang vorher ehrlich nicht kalkulieren lässt — etwa beim Ausbessern nach einem Wasserschaden, wenn erst beim Öffnen sichtbar wird, wie weit der Schaden reicht. Für alles Planbare ist der Festpreis die bessere Abrechnung, aus zwei Gründen:

  1. Das Risiko liegt beim Betrieb

    Braucht die Arbeit länger als kalkuliert, ist das beim Festpreis das Problem des Betriebs — nicht Ihres. Bei Stundenabrechnung zahlen Sie jede Mehrstunde mit.

  2. Angebote werden vergleichbar

    Ein niedriger Stundensatz nützt nichts, wenn die Stundenzahl offen ist. 55 € × 10 Stunden sind mehr als 70 € × 7 Stunden. Vergleichen Sie Endpreise für eine sauber beschriebene Leistung — nicht Stundensätze.

Woran Angebote für 35 € scheitern — und warum Schwarzarbeit teuer wird

Rechnen wir mit unserer eigenen Kalkulation rückwärts: Bei tariflicher Bezahlung kosten allein Lohn und Lohnnebenkosten rund 34 € pro bezahlter Gesellenstunde — vor Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung und Anfahrt. Ein Angebot über 35 € deckt damit gerade die Lohnkosten. Das kann legal zustande kommen: Ein Solo-Selbstständiger ohne Werkstatt und Personal kalkuliert schlanker, und nicht jeder Betrieb zahlt nach Tarif. Es lohnt aber die Nachfrage, woher der Unterschied kommt — und ob es eine Rechnung gibt.

Ohne Rechnung wird es nämlich teurer, als es aussieht. Wer sich auf „bar, dafür ohne Rechnung“ einlässt, schließt einen nichtigen Vertrag: keine Gewährleistung, bei Pfusch bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, und selbst bereits gezahltes Geld gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zurück. Auch Sie selbst stehen nicht besser da: Wer die Abrede mitträgt, riskiert eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung, und die Handwerkerrechnung müssen Privatkunden ohnehin zwei Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Mit Rechnung mindern Handwerkerleistungen dagegen Ihre Einkommensteuer: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG — Voraussetzung: Rechnung und Überweisung statt Barzahlung); gewerbliche Auftraggeber ziehen die Rechnung ohnehin als Betriebsausgabe ab. Der vermeintliche Schwarz-Preis ist am Ende kein Rabatt, sondern ein Selbstbehalt: Sie kaufen den niedrigeren Preis mit vollem Risiko — eine Zimmerdecke, die zweimal gemacht werden muss, kostet mehr als die Ersparnis.

Wie wir kalkulieren

Wir kalkulieren mit genau den Bausteinen aus diesem Artikel — und stecken sie für Sie in einen Festpreis: Wir schauen uns die Arbeit an, messen auf und schreiben ein verbindliches Angebot, kostenlos und mit klar beschriebener Leistung. Was drinsteht, gilt; Nachträge gibt es nur, wenn Sie selbst etwas ändern oder sich hinter dem Untergrund Schäden zeigen, die vorher nicht sichtbar waren — dann sprechen wir mit Ihnen, bevor weitergearbeitet wird. Wo ausnahmsweise Regie nötig ist, nennen wir Ihnen den Stundensatz vorher schriftlich.

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Ob Innenanstrich, Fassade oder komplette Renovierung – schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

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