Fördermittel nutzen — in der richtigen Reihenfolge
Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass eine energetische Fassadensanierung mit einem Wärmedämmverbundsystem unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden kann. Je nach Vorhaben und den aktuell geltenden Förderbedingungen lassen sich erhebliche Kosten einsparen.
Da sich Förderprogramme regelmäßig ändern, nennen wir auf dieser Seite bewusst keine Prozentsätze oder Höchstbeträge — die wären schneller veraltet, als wir die Seite pflegen könnten. Was stabil bleibt, ist die Mechanik: welche Stellen zuständig sind, in welcher Reihenfolge vorgegangen werden muss und wo die Fallstricke liegen.
Der teuerste Fehler
Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt
sein. Wer zuerst beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert die
Förderung in aller Regel vollständig — unabhängig davon, wie
förderfähig das Vorhaben ansonsten wäre.
Sprechen Sie uns deshalb früh an. Wir stimmen Angebot, Antragstellung
und Beauftragung so ab, dass die Reihenfolge stimmt.
Warum es diese Förderung gibt
Der Staat unterstützt energetische Sanierungen, weil gut gedämmte Gebäude deutlich weniger Energie verbrauchen. Das senkt den CO₂-Ausstoß des Gebäudebestands und hilft Eigentümern, ihre Heizkosten dauerhaft zu reduzieren.
Mit einer modernen Fassadendämmung bleibt die Wärme im Winter länger im Haus, und im Sommer heizen sich die Räume weniger auf. Dadurch steigt der Wohnkomfort und die laufenden Energiekosten sinken.
Welche Förderwege es grundsätzlich gibt
Zuschuss über das BAFA
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle — dazu zählt die Dämmung der Außenwand. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Voraussetzung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW
Der Weg für umfassendere Sanierungen, etwa wenn das Gebäude insgesamt auf ein Effizienzhaus-Niveau gebracht wird. Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden.
Steuerliche Abschreibung nach §35c EStG
Die Alternative, wenn keine Förderung beantragt wird: Aufwendungen für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum können über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Beides zusammen geht nicht — hier ist eine bewusste Entscheidung nötig.
Regionale Programme
Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen und einzelne Energieversorger legen eigene Programme auf, die sich teilweise mit Bundesmitteln kombinieren lassen. Diese sind oft weniger bekannt und dadurch weniger überzeichnet.
Die richtige Reihenfolge — hier scheitern die meisten
Der häufigste und teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Wer den Auftrag erteilt und danach den Förderantrag stellt, geht in der Regel leer aus. Die Förderung setzt voraus, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat.
Energieeffizienz-Experten einbinden — er ist für die meisten Programme Pflicht und erstellt die nötige Bestätigung
Angebot einholen, aber noch nicht beauftragen
Förderantrag stellen und Bewilligung abwarten
Erst danach den Auftrag erteilen
Maßnahme fachgerecht ausführen lassen und dokumentieren
Verwendungsnachweis mit den Unterlagen des Experten einreichen
Wie wir Sie dabei unterstützen
Wir sind Handwerksbetrieb und keine Förderberatung — die Antragstellung selbst übernimmt der Energieeffizienz-Experte, und die verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall gibt die Förderstelle. Was wir beitragen, ist die Seite, die den Antrag überhaupt erst möglich macht:
Erste Einschätzung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig sein kann
Fachgerechte Angebote mit den Angaben, die für den Antrag gebraucht werden
Zusammenarbeit mit qualifizierten Energieeffizienz-Experten
Abstimmung des Bauablaufs auf die Antragsfristen — damit die Reihenfolge stimmt
Ausführung nach den technischen Mindestanforderungen der Förderprogramme
Dokumentation und Fachunternehmererklärung für den Verwendungsnachweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine
Förderberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vorhaben erteilen die
Förderstellen (KfW, BAFA) sowie ein eingetragener
Energieeffizienz-Experte. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig —
maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Ja, die Dämmung der Außenwand zählt zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Je nach Vorhaben kommt ein Zuschuss über das BAFA oder ein Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW infrage. Da sich die Konditionen regelmäßig ändern, klären wir zu Beginn gemeinsam, welcher Weg für Ihr Gebäude aktuell passt.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor der Auftragsvergabe — das ist die wichtigste Regel. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung in aller Regel vollständig. Planen Sie deshalb genug Vorlauf ein und sprechen Sie uns früh an, damit Angebot, Antragstellung und Beauftragung in der richtigen Reihenfolge liegen.
Brauche ich zwingend einen Energieberater?
Für die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen ja: Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme bestätigen und den Verwendungsnachweis erstellen. Seine Kosten sind selbst anteilig förderfähig. Wir arbeiten mit Experten aus der Region zusammen und stellen den Kontakt her.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme können Sie entweder eine Förderung in Anspruch nehmen oder die steuerliche Abschreibung nach §35c EStG nutzen — nicht beides. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab; das rechnet Ihnen Ihr Steuerberater oder der Energieeffizienz-Experte durch.
Welche technischen Anforderungen muss die Dämmung erfüllen?
Die Förderprogramme geben einen maximalen U-Wert für die gedämmte Außenwand vor, der deutlich unter den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes liegt. In der Praxis führt das bei EPS meist auf mindestens 14 cm Dämmstärke. Die genauen Werte legt der Energieeffizienz-Experte für Ihr Gebäude fest, und wir führen die Maßnahme entsprechend aus.
Was ist eine Fachunternehmererklärung?
Ein Nachweis, mit dem wir als ausführender Betrieb bestätigen, dass die Arbeiten den technischen Anforderungen des Förderprogramms entsprechen. Sie gehört zu den Unterlagen, die beim Verwendungsnachweis eingereicht werden. Wir stellen sie für alle von uns ausgeführten Dämmmaßnahmen aus.
Kontakt
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Ob Innenanstrich, Fassade oder komplette Renovierung – schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.